Der Stand der Mundgesundheit bei Erwachsenen mit Behinderungen fällt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt signifikant schlechter aus.
Je nach Schweregrad der Behinderung steigt die Zahl der kariösen oder zerstörten Zähne durch mangelnde Zahnhygiene aufgrund eines körperlichen oder geistigen Handicaps, hinzu kommt die Vergesellschaftung von bestimmten Syndromen mit Zahndefekten und Zahnanomalien wie z.B. einer genetisch bedingten Minderzahl an Zähnen.
Dies erfordert einen deutlich höheren Behandlungsaufwand unter sowohl für den behinderten Menschen als auch für den Behandler schwierigen und anstrengenden Bedingungen.
Bei der Herstellung einer Chancengleichheit in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen gibt es einen deutlichen Nachholbedarf im Gesundheitswesen.
Die Behandlung von Patienten mit Handicap benötigt Zeit und Geduld und bedarf eines hohen Einfühlungsvermögens.
Je nach Kooperationsfähigkeit des Patienten ist jedoch sehr häufig eine Behandlung innerhalb der Praxisräume möglich, vorausgesetzt, der Patient wird von seinem Betreuer begleitet ( u.a. aus rechtlichen Gründen bei Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen für die Einwilligung in bestimmte Behandlungen), die Praxisräume sind barrierefrei zu erreichen und ein Umsetzen aus einem Rollstuhl in den Behandlungsstuhl ist möglich. Dies ist in unserer Praxis gewährleistet.
In unserer Praxis verfügen wir über spezielle Kenntnisse und sehr große Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Handicap.
In sehr seltenen Fällen ist jedoch eine Behandlung in Narkose (ITN) unumgänglich, hierbei sollten dann die gesamten Sanierungsschritte in einer Sitzung durchgeführt werden und bei dem Patienten anschließend regelmäßige individualprophylaktische Maßnahmen durchgeführt werden.