Funktionsdiagnostik und Kiefergelenks- und Schienentherapie

 

Funktionsanalyse                                         

 

Die Funktionsanalyse ist eine zahnmedizinische Befunderhebung, bei der die Lage der Kiefer im Schädel, die Bewegung der Kiefergelenke und die Bissposition der Zähne zueinander ermittelt werden. Zur Herstellung von Zahnersatz benötigt der Zahntechniker die exakten Daten der individuellen Mund- und Kiefersituation. Die klinische und instrumentelle Funktionsanalyse ist grundlegende Voraussetzung für eine optimale Zahnersatzbehandlung, aber auch für die Diagnostik von Kiefergelenksproblematiken und deren Therapie unerlässlich.

 

 

Durch Fehlbelastungen der Zähne und der Kaumuskulatur können sich akute Kiefergelenksbeschwerden, Tinnitus und Muskel- oder Gesichtsschmerzen entwickeln, deren Ursachen mit Hilfe der Funktionsanalyse diagnostiziert werden können. Die Therapie kann mit Aufbiss- oder Okklussionsschienen erfolgen, oftmals werden Entspannungstechniken und Taping begleitend eingesetzt.

 

 Anwendung der Funktionsanalyse:

  • bei Zahnersatzbehandlung
  • Kronen, Brücken, Prothesen
  • bei Erkrankungen der Kiefergelenke
  • Erkrankungen der Kaumuskulatur
  • Parodontalerkrankungen mit Fehlbelastungen
  • Tinnitus
  • zur Herstellung von Aufbissschienen

Obwohl die Funktionsanalyse nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, ist der Zahnarzt verpflichtet, funktionsanalytische Maßnahmen vor einer prothetischen Behandlung durchzuführen und die Indikation hierfür wurde von der DGZMK definiert:

Bereits bei einem Verdacht auf das Vorliegen funktionell bedingter Zahn-, Kiefergelenk- und Muskelerkrankungen muss noch vor einer Behandlung die Funktionsanalyse durchgeführt werden.

 

Ein fehlender Funktionsstatus vor prothetischer Behandlung widerspricht den Regeln der zahnärztlichen Heilkunst und ist nach gängiger Rechtssprechung als grober Behandlungsfehler definiert (AZ: OLG Schleswig-Holstein 4U 145/91 vom 13.10.1993).

 

Der Zahnarzt ist verpflichtet, auf die Notwendigkeit einer Funktionsanalyse hinzuweisen, selbst wenn die Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Wünscht der Patient dennoch eine reine Kassenleistung und entscheidet er sich für den Verzicht auf die Funktionsanalyse, muss der Zahnarzt die Behandlung ablehnen (LG Braunschweig AZ: 2S 916/00 vom 02.05.2001).

 

Schienentherapie

 

Fehlstellungen der Zähne oder häufig durch Stress ausgelöste starke Abrasionen an den Zähnen können das Kiefergelenk schädigen und stellen einen hohen Risikofaktor für Kopf- und Gesichtsschmerzen, Halswirbelsäulen- oder Rückenprobleme, Migräne und Tinnitus dar.

 Durch Zähneknirschen oder -pressen ausgelöste Funktionsstörungen des Kauorgans zeigen sich in einer hyperaktiven Muskulatur und führen zu einer Schädigung der Kiefergelenke, Zahnhartsubstanz, Parodontien.

Zur Therapie der Bisssituation werden nach vorausgehender Funktionsanalyse und Erstellung eines Zentrikregistrats in der Zahnmedizin individuelle Aufbissbehelfe - Schienen - eingesetzt mit dem Ziel - nach wiederholten Kontrollen und Korrekturen der Schiene - physiologische Bedingungen zu erreichen, das heißt, die Wiederherstellung einer physiologischen Beziehung von Ober- und Unterkiefer (Zentrik).

 

Grundvoraussetzung hierfür ist eine maximal entspannte, koordinierte Muskulatur.


Mithilfe der Schienentherapie sollen okklusale Störungen beseitigt und gleichmäßige Kontakte erreicht werden, um wieder ungestörte Funktionsabläufe zu ermöglichen.

Die Schienentherapie dauert im allgemeinen mehrere Monate.

Nachfolgend kann es in schwereren Fällen nötig sein, durch Aufbau oder Überkronung von Zähnen oder kieferorthopädischen Maßnahmen dauerhaft die verloren gegangene Front- Eckzahnführung zum Schutz der Kiefergelenke vor Abnutzung und Arthrose, der Zahnsubstanz vor weiterem Abrieb und der Parodontien vor Zahnlockerung wiederherzustellen.