Zahnerhaltung durch Füllungstherapie und Wurzelbehandlung

 

Befinden sich auf den Zahnoberflächen Zahnbeläge, die durch eine unzureichende Zahnpflege belassen wurden, nisten sich in diese sogenannte Plaque Bakterien ein, die bei der Verstoffwechslung dieser Substrate Milchsäure bilden.

 

In der Folge entkalkt der Zahnschmelz so lange, bis das unter dem Schmelz liegende Zahnmark, das Dentin, erreicht wird und der Zahn durch Zahnfäulnis - Karies - erweicht und zerstört wird.
Eine solche Dentin-Wunde muss von der infizierten Substanz gereinigt und die verbleibende Kavität mit einer Füllung wieder verschlossen werden. Geschieht dies nicht, frisst sich die Infektion weiter bis zu dem Zahnnerv.

Der Verschluss solcher Kavitäten kann mit verschiedenen plastischen Füllungmaterialien oder mit einer in einem Labor gefertigten oder einer computergefrästen Einlagefüllung bewerkstelligt werden (Inlay)                    

   

Die Verwendung des bis Ende 2013 als Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen gängigen, sehr preiswerten Amalgams ist trotz seiner hohen Haltbarkeit zu Beginn 2014 nach langen Debatten endlich europaweit verboten worden, da es aufgrund seines Quecksilbergehaltes als kritisch für die Gesundheit und die Umwelt betrachtet werden muss. Es wurde seit langem als Zellgift für vielfältige Gesundheitsstörungen (u.a. Nervenerkrankungen und Alzheimer, Krebs im Mundbereich)) diskutiert und war auch vorher bereits als Füllungsmaterial für Kinder und Schwangere verboten.

 Als plastische Füllungsmaterialien kommen des weiteren Zemente in Frage, die jedoch aufgrund einer geringen Kaustabilität und eines hohen Abriebs keine hohe Haltbarkeit aufweisen, jedoch die Kriterien der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen, nach denen die Versorgung vor allem "ausreichend" und "wirtschaftlich" sein muss und "das erforderliche Maß nicht überschreiten" darf.

 

Bei kleineren Defekten ist die Versorgung des Zahnes mit einem hochwertigen, im adhäsiven Schichtverfahren eingebrachten Composite- Füllungsmaterial eine gut haltbare und zugleich aufgrund von Mehrfarbtechnik eine ästhetische Lösung.
Füllkörper aus Keramikanteilen bilden zusammen mit einem geringen Kunststoffanteil ein Material, das über eine spezielle Klebetechnik sowohl chemisch als auch mechanisch mit dem Zahn verbunden wird und dadurch einen sehr guten Randschluss bildet. Neben einer hohen Kaustabilität bietet eine solche Füllung durch Abgabe von Fluorid einen zusätzlichen Schutz vor der Neuentstehung von Karies an dem versorgten Zahn.

Aufgrund des erheblichen Behandlungsaufwandes und der Materialkosten ist eine solch hochwertige ästhetische Füllung naturgemäß keine gesetzliche Kassenleistung und bedarf der Zuzahlung durch den gesetzlich Versicherten.

Jedes plastische Füllungsmaterial unterliegt durch thermische und mechanische Einflüsse einer Abnutzung, so dass solche Füllungen je nach Material und Technik eine unterschiedliche Haltbarkeit aufweisen.

 

Als dauerhafte Lösung und bei größeren Defekten kommen daher in der Regel Inlays aus hochgoldhaltiger Legierung oder zahnfarbener Keramik zum Einsatz, die im zahntechnischen Meisterlabor unterm Mikroskop gefertigt werden und eine entsprechend perfekte Passgenauigkeit aufweisen.

In einem Stück gefertigt, je nach Verfahren in den Zahn zementiert oder adhäsiv verklebt, bieten sie eine hohe Resistenz gegen thermische und mechanische Einflüsse sowie einen perfekten Randschluss und damit eine sehr hohe Lebensdauer, die den deutlich höheren Preis einer solchen Versorgung rechtfertigt.


Ist der Zahnnerv durch die Karies erreicht, muss dieser fast immer durch eine Wurzelbehandlung entfernt und die Nervkanäle mit einer Wurzelfüllung möglichst hermetisch verschlossen werden.

 Da ein solcher Zahn nicht mehr ernährt wird und sich mit der Zeit dunkel verfärbt und brüchig wird, benötigt er zum Schutz eine Krone.